eBike-Leasing: Das Dienstfahrrad-Konzept
Mit der eBike Dresden GmbH Ruscher und ihrem gewählten Leasinganbieter erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschrad über Ihren Arbeitgeber zu beziehen und damit kostengünstig und clever mobil zu sein - auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit. Sie zahlen Ihr Wunschrad ganz bequem über Ihre monatliche Gehaltsabrechnung als sog. Gehaltsumwandlung und sparen dabei gleichzeitig bares Geld - inklusive steuerlicher Vorteile. Per Steuererlass haben die Finanzbehörden dafür gesorgt, dass ab sofort sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung steuerlich gefördert werden. Dank dieser neuen Steuerregelung vom 01. Januar 2019 gilt das Dienstwagenprivileg, die 0,5 %-Regel, nun in ähnlicher Weise auch für eBikes.
Was ändert sich nun?
Bisher musste der Mitarbeiter 3.000 € * 1 % = 30 € pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Ab sofort halbiert sich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils.
Das heißt, der Mitarbeiter muss gemäß „0,5 %-Regel" nur noch die Hälfte von 3.000 Euro, also 1.500 € * 1 % = 15 € pro Monat zusätzlich versteuern, was faktisch einer 0,5 Prozent-Besteuerung entspricht.
Bei einem beispielhaften Steuersatz von 35 Prozent bedeutet dies eine zusätzliche Einsparung von 189 € in 36 Monaten.
Vorteile für den Arbeitnehmer: | Vorteile für den Arbeitgeber: |
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Berechungsbeispiele
Berechungsbeispiel Single |
Berechungsbeispiel Familie |
Arbeitnehmer unverheiratet, Gehalt 2.800 € brutto, Lohnsteuerklasse 1, kein Kind, Sachsen, Kirchensteuer nein, RV PFLICHT, GKV, 14,6 %, 0,9% Zusatzbeitrag, Kirchensteuer nein, Arbeitgeber ist vorsteuerabzugsberechtigt, Laufzeit 36 Monate, Versicherungsrate „Premium“ übernimmt Arbeitgeber, Fahrrad-Typ: eBike |
Arbeitnehmer verheiratet, Gehalt 3.500 € brutto, Lohnsteuerklasse 4, zwei Kinder, Sachsen, Kirchensteuer nein, RV PFLICHT, GKV, 14,6 %, 0,9% Zusatzbeitrag, Kirchensteuer nein, Arbeitgeber ist vorsteuerabzugsberechtigt, Laufzeit 36 Monate, Versicherungsrate „Premium“ übernimmt Arbeitgeber, Fahrrad-Typ: eBike |
Die Versteuerung des Geldwertenvorteils i. H. v. 0,5 % vom Bruttolistenpreis ist im Rechenbeispiel bereits berücksichtigt. Fragen Sie bei uns im Geschäft nach, wir geben Ihnen gern alle notwenigen Informationen.
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