
Was ändert sich 2020 in der StVO für Radfahrer
Neue Verkehrsregeln
Das ändert sich 2020 für Radfahrer
Sicherheitsabstand beim Überholen und Schrittgeschwindigkeit für abbiegende LKW: 2020 ändert sich für Radfahrende manches zum Guten.
2020 ändert sich die Straßenverkehrsordnung. Einige der neuen Regeln betreffen besonders Radfahrende und Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.
Auch der ADAC, der Interessenverband der Autofahrenden, wünscht sich, dass mehr Radfahrende in den Städten unterwegs sind, sagt Sprecher Andreas Hölzel. Die Radwege seien häufig sehr beengt. Angesichts der Millionen Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wünscht er sich eine ausgewogene Verteilung.
Parkende Autos sollten andere nicht behindern oder gefährden, findet Andreas Hölzel und begrüßt entsprechende Strafen. Die Höhe einzelner Bußgelder scheint ihm allerdings zu hoch – 100 Euro für das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen beispielsweise. Er weist darauf hin, dass dieser Strafe nur 35 Euro für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt gegenüberstehen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ADFC begrüßt die Änderungen zwar, kritisiert manche Vorschläge aber als nicht weitreichend genug. Zum Beispiel fordert er eine Verpflichtung zur "Einrichtung von Radverkehrsanlagen an allen Straßen über Tempo 30".
Parken
Die Strafen für das Parken auf Fuß- und Radwegen und in der zweiten Reihe steigen von 15 auf bis zu 100 Euro. Das gilt auch für das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer durch den Parkenden behindert werden, ein Schaden entsteht oder das Auto länger als eine Stunde auf dem Fuß- oder Radweg parkt, droht ein Punkt im Verkehrsregister.